ist eine steuermindernde Absetzung, die nach § 7 b EStG gewährt wird. Sie bezweckt die Förderung des privaten Wohnungsbaues. Sie bezieht sich auf Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen in der Bundesrepublik Deutschland. Von einem jeweiligen Höchstbetrag der Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen 200.000 DM, Zweifamilienhäuser 250.000 DM) dürfen in den ersten 8 Jahren nach Fertigstellung oder Erwerb jeweils 5 % der AHK abgesetzt werden, danach über 40 Jahre je 2,5% vom Restwert. Eigenleistungen beim Bau gehören nicht zu den AHK (AHK sind nur berechnete Fremdleistungen). 7 b-Berechtigte sind Bauherren und alle Erwerber. Diese Absetzung kann pro Person einmal im Leben in Anspruch genommen werden; Ausnahme: zusammen veranlagte Ehegatten.
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