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Ablaufpolitik

Mit der Ablaufpolitik (Prozesspolitik) wird innerhalb des vorgegebenen Ordnungsrahmens mittels kurzfristiger staatlicher Maßnahmen zielgerichtet in das Marktgeschehen eingegriffen. Sie beschränkt sich meist auf die Beeinflussung makroökonomischer Größen, die Steuerung der mikroökonomischen Größen bleibt dem Marktmechanismus überlassen (ordnungskonforme Wirtschaftspolitik). Eine Grundlage ist das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft von 1967 (Stabilitätsgesetz), das den Trägern der Wirtschaftspolitik in bestimmten konjunkturellen Situationen die Möglichkeit zum Einsatz diskretionärer wirtschaftspolitischer Maßnahmen (fallweiser und situationsbezogener Mitteleinsatz) gibt. Dies geschieht im Rahmen einer Globalsteuerung vor allem mit den Instrumenten der Fiskalpolitik (Variation der Staatsausgaben, Veränderung der Steuersätze der Einkommen- und Körperschaftsteuer, Gewährung von Investitionsprämien, Umgestaltung der Abschreibungsmodalitäten etc.). In anderen Politikbereichen wie etwa der Geldpolitik können zins- oder geldmengenpolitische Instrumente ablaufpolitisch eingesetzt werden.

(Prozesspolitik) versucht den Wirtschaftsprozess zielgerecht zu beeinflussen. Während die Aufgabe der Ordnungs- und Strukturpolitik darin liegt, die Rahmenbedingungen einer Volkswirtschaft sowie die räumliche und sektorale Struktur zu gestalten, greift die Ablaufpolitik in den Wirtschaftsprozess im Hinblick auf folgende Ziele ein: •   Konjunkturstabilisierung, •   Preisniveaustabilität, •   aussenwirtschaftliches Gleichgewicht, •   angemessenes Wirtschaftswachstum, •   Verteilungsgerechtigkeit. Bis auf das Bemühen um eine gerechte Verteilung von Einkommen und Vermögen (Verteilungspolitik) ist der Zielkatalog der Ablaufpolitik identisch mit dem der Stabilitätspolitik oder Globalsteuerung. Diese Kongruenz gilt folglich auch für das Instrumentarium: Neben den Instrumenten der Verteilungspolitik lassen sich die Massnahmen der Fiskal-, Geld- und Einkommenspolitik der Ablaufpolitik zuordnen. Eine zielgerechte Gestaltung des Wirtschaftsprozesses setzt entsprechende Kenntnisse über den Zusammenhang zwischen Einsatz der Instrumente und Wirkung aur die Zielvariablen voraus. Die Überschätzung der Möglichkeiten der Ablaufpolitik im Anschluss an den Siegeszug der keynesianischen Theorie hat inzwischen weitgehend einer skeptischeren Einstellung Platz gemacht. Danach ist schon viel erreicht, wenn von der staatlichen Politik keine Störungen auf den Wirtschaftsprozess im Sinne der Verletzung der genannten Ziele ausgehen.              Literatur: Dürr, E., Prozesspolitik, in: Ehrlicher, W (Hrsg.), Kompendium der Volkswirtschaftslehre, Bd. 2, 4. Aufl., Göttingen 1973. Teichmann, U., Wirtschaftspolitik, 3. Aufl., München 1989.

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