Die Aufgabe der Absatzkreditpolitik besteht in der Gewährung bzw. Vermittlung von Krediten durch den Verkäufer an die potenziellen Kunden, um den Kauf einer Ware bzw. einer Leistung zu ermöglichen oder die Kaufentscheidung zu fördern. Der Anbieter verbindet in erster Linie akquisitorische Ziele mit der Kreditgewährung. Steht dem Anbieter eine Nachfragemacht gegenüber (z. B. Großhandel), kann der Nachfrager auch einen Kredit erzwingen.
Zahlungsbedingungen
Vorhergehender Fachbegriff: Absatzkredit | Nächster Fachbegriff: Absatzkrise
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|