Finanzierungsverfahren, das im Rahmen der sozialen Sicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung angewendet wurde. Bei der Rentenreform 1957 wurde das bis zu diesem Zeitpunkt in der Vergangenheit mehr oder weniger rein praktizierte Kapitaldeckungsverfahren abgelöst. Alle in dem 1957 beginnenden zehnjährigen Deckungsabschnitt entstehenden Aufwendungen sollten durch die entsprechende Finanzierung abgedeckt sein. Darüber hinaus sollte am Ende des Deckungsabschnitts eine Rücklage gebildet sein, die den Aufwendungen zu Lasten der Rentenversicherungsträger im letzten Jahr des Deckungsabschnitts gleichkam. Das Abschnittsdeckungsverfahren ist aber bereits 1969 durch das Umlageverfahren abgelöst worden.
- Versicherung
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