Die abtrennbaren Kosten (engl. separable cost) werden auch relative Einzelkosten genannt.
Es sind Kosten eines einzelnen Bezugsobjektes (Kalkulationsobjektes), die ohne die Existenz des Objektes nicht auftreten würden. Die Zuordnung von Kosten zum Objekt folgt also dem "Verursachungsprinzip".
Weiters kann man hinzutretende von wegfallenden Kosten unterscheiden.
Im Kostenrechnungssystem werden sie oftmals als Relative Einzelkosten bezeichnet.
Vorhergehender Fachbegriff: Abteilungsleiterkonferenz | Nächster Fachbegriff: Abtretung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|