Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Abzahlungskauf/Ratenkauf

Abzahlungskauf/Ratenkauf heißt: Der Kaufpreis für eine Ware wird in Teilen entrichtet (z. 13. Anzahlung und Raten oder nur Raten). Dem Käufer soll es hierdurch ermöglicht werden. ein Gut zu erwerben, das er nicht sofort ganz bezahlen kann oder will. Allerdings ergeben die Raten insgesamt einen höheren Kaufpreis (verglichen zum Barkauf). Beispiel: Werner Dickmann liebäugelt seit einiger Zeit mit einem flotten Flitzer. Seiner Frau Gundi, die in Sachen Geld ein gewichtiges Wörtchen mitzureden hat. versucht er den Kauf schmackhaft zu machen: „Gut, den Preis können wir nicht sofort bezahlen, aber der Händler hat mir ein Abzahlungsgeschäft vorgeschlagen. Und die monatlichen Raten können wir aufbringen." „Bist du dir, mein Lieber. darüber im Klaren, dass wir mit solchen Raten insgesamt einen weit höheren Preis zahlen’? Der Händler schlägt doch Zinsen auf!" Dickmann versucht, seine Frau mit malerischen Schilderungen unvergesslicher Fahrten im offenen Sportcoups umzustimmen. Doch sie bleibt bei ihrer Entscheidung: „Wir warten, bis das Geld auf der hohen Kante liegt. Barzahlung ist günstiger als Ratenzahlung. lind schließlich ist dein Flitzer nicht unbedingt und nicht sofort not- wendig. Gäbe der Kühlschrank seinen Geist auf, dann sähe die Sache anders aus. den brauchen wir schließlich täglich." Zum Schutz des Käufers gilt hei Abzahlungsgeschäften das Verbraucherkreditgesetz.

ist eine Form des Kreditkaufs von beweglichen Sachen, wobei der Kaufpreis in Teilen entrichtet wird. Im allgemeinen werden zum eigentlichen Warenpreis Kreditzinsen und Bearbeitungsgebühren hinzugerechnet. Wesentliche Rechte des Käufers sind im AbzG (und AGBG) geregelt: z.B. bedarf es einer schriftlichen Willenserklärung des Käufers zum Vertragsabschluß, muß der Vertrag deutlich Barzahlungspreis, Teilzahlungspreis, Teilzahlungsbeträge (Höhe, Anzahl, Fälligkeit) und Effektivverzinsung ausweisen, hat der Käufer innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluß ein Widerrufsrecht. Näheres ist im Gesetz zur Regelung der Abzahlungsgeschäfte und im AGBG behandelt.

Kaufvertrag

Vorhergehender Fachbegriff: Abzahlungskauf | Nächster Fachbegriff: Abzahlungskredit



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Externes T 1-Verfahren | Zuwendungsindex | Bear Covering

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon