Durch den ad-absurdum-Beweis soll die Gültigkeit des Ertragsgesetzes bewiesen werden. Diese Gesetzmäßigkeit wurde fälschlicherweise als "Gesetz vom abnehmenden Bodenertrag" bezeichnet. Da die Abnahme des Ertrags auf dem Sinken der Ertragszuwächse beruht, ist diese Gesetzmäßigkeit besser als "Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs in der Landwirtschaft" zubezeichnen. Würde dieses Gesetz in der Landwirtschaft nicht gelten, so müßte theoretisch die gesamte landwirtschaftliche Produktion auf einem Hektar Boden erzeugt werden können. Das ist jedoch praktisch nicht möglich. Durch diesen ad-absurdum-Beweis wird die Gültigkeit des Ertragsgesetzes für die Landwirtschaft logisch begründet.
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