Abkürzung für Absetzung für Abnutzung; steuerrechtlicher Begriff für planmäßige Abschreibung oder Substanzverringerung gem. § 7 EStG.
Den steuerlichen Vorschriften entsprechende Abschreibungen, die den Werteverzehr infolge Verschleiß oder technischen Fortschritts erfaßt. Neben der linearen AfA (Abschreibung in gleichen Jahresbeträgen) gibt es die degressive (Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen) und die AfA nach Maßgabe der Leistung.
Siehe auch: Absetzung für Abnutzung
Absetzung für Abnutzung. Bezeichnung der Abschreibung im Steuerrecht.
Steuerliche Bezeichnung für Abschreibung; Abkürzung für »Absetzung für Abnutzung«.
Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfA)
Abk. für Absetzung für Abnutzung (bilanzielle Abschreibungen).
steuerrechtliche Abk. für Absetzung für Abnutzung. Es besteht materielle Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen planmässigen Abschreibung. Siehe auch Abschreibungsmethoden.
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