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Agrarkredit

Kredit zur Finanzierung von Investitionen im Bereich der Landwirtschaft (Hypothekarkredit).

Von Banken für Finanzierungszwecke in der Landwirtschaft bereitgestellte Kredite in allen Fristen, i. w. S. auch Mittelvergaben an mit der Landwirtschaft verbundene Betriebe wie Futtermittel-, Zuckerwerke, Mühlen, ferner für die landwirtschaftliche Strukturverbesserung, Flurbereinigung, landwirtschaftliche Siedlung usw. In Deutschland von den meisten Banken und Bankengruppen betrieben, spez. von den mehr ländlich ausgerichteten Kreditgenossenschaften der Raiffeisenrich-tung, Spezialbanken bzw. Kreditinstituten mit Sonderaufgaben (z. B. Landwirtschaftliche Rentenbank) u. a.

Kredit an landwirtschaftliche Betriebe. Unterschiede gegenüber Krediten zu anderen Wirtschaftszweigen resultieren aus den spezifischen Gegebenheiten der Landwirtschaft. Grund und Boden befinden sich normalerweise im Eigentum des landwirtschaftlichen Unternehmers und können damit als Sicherheit vor allem bei der langfristigen Kreditgewährung dienen. Andererseits ist die Agrarpolitik daran orientiert, eine Versorgung der Landwirtschaft mit billigen Krediten zu garantieren. Dies geschieht in der Bundesrepublik hauptsächlich über die Subventionierung des Zinsaufwandes. Mit dem Mittel der Zinsverbilligung lässt sich nicht zuletzt auch gezielt die Förderung bestimmter Investitionen (Maschinen etc.) erreichen. Dabei besteht allerdings die Gefahr einer "Übertechnisierung" der landwirtschaftlichen Produktion. Der kurzfristige Kreditbedarf der Landwirtschaft ergibt sich aus der saisonalen Diskrepanz zwischen Aufwendungen und Erträgen. Auf kurzfristige Betriebskredite an die Landwirtschaft haben sich in erster Linie die ländlichen Kreditgenossenschaften spezialisiert.  

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