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AKA-Kredite

Kredite der AKA Ausfuhrkreditgesellschaft mbH, die zur Finanzierung von deutschen Exporten (Außenhandelsfinanzierung) aus unterschiedlichen Plafonds (A, B, C) eingeräumt werden.

Aus dem Plafond A werden deutschen Exporteuren Kredite zur Refinanzierung von Lieferantenkrediten gewährt, die ausländischen Abnehmern eingeräumt werden. Einschränkung: die Laufdauer darf die durch die Kreditversicherung gesetzte zeitliche Grenze nicht überschreiten. Der maximale Refinanzierungsbetrag errechnet sich aus dem Fakturawert, vermindert um bereits geleistete Zahlungen des Abnehmers sowie den Selbstbeteiligungsanteil (bis zu 15%) des Exporteurs. Außerdem werden aus diesem Plafond noch ?Globalkredite? zur Finanzierung von Exportgeschäften bis zu einer Laufzeit von 24 Monaten finanziert. Der Selbstbeteiligungsanteil des Exporteurs beträgt hier 30%.

Im Rahmen des Plafonds B werden in erster Linie Lieferantenkredite, die im Zusammenhang mit Exportgeschäften an Entwicklungsländer stehen, refinanziert. Die Laufzeit dieser Kredite beträgt mindestens ein Jahr und höchstens vier Jahre.

Aus dem Plafond C werden Kredite an ausländische Abnehmer oder deren Banken zur Begleichung ihrer Forderungen bei dem deutschen Exporteur vergeben. Die Fristigkeit der Kreditvergabe ist an die vom Kreditversicherer akzeptierten Fristen gekoppelt (Kreditversicherung).

Die Finanzierung erfolgt entweder aus einem Fond (A oder B) oder aus Fond A und B (Parallelkredite). Möglich ist schließlich u. U. eine Anschlußfinanzierung aus Plafond C.

Die Mittelbereitstellung für die Plafonds A und C erfolgt durch ein Bankenkonsortium, welches zugleich Gesellschafter der AKA ist. Die Mittelbereitstellung für den Plafond B erfolgt durch die Hausbank des Exporteurs, die sich dann bei der Deutschen Bundesbank über eine entsprechende Sonderrediskontlinie refinanzieren kann.

AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH

Die Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA) ist eine Spezialbank zur Finanzierung von Außenhandelsgeschäften. Sie gibt Finanzierungskredite an deutsche Exporteure, ausländische Besteller oder deren Banken. Die Kreditformen unterscheiden sich nach der Refinanzierungsquelle (Plafond) der Bank:
Plafond A: Refinanzierung über die an der AKA beteiligten Banken (Konsortialbanken), wobei der Kreditantrag über die Konsortialbank gestellt wird, die 40 % des Kredits selbst übernehmen muß.
Plafond C: Bestellerkredite an Importeure aus Eigenmitteln der AKAKA-Kredite Dabei handelt es sich um Finanzierungen größerer Investitionsvorhaben, deren Laufzeit die Grenzen des Plafond-AKredits überschreitet. Kreditantrag über die Hausbank.
Plafond D: Kredite wie bei Plafond C in einer gängigen Auslandswährung.

Kredite zur Exportfinanzierung durch die AKA Ausfuhrkreditgesellschaft mbH. Die Finanzierung erfolgt vor allem durch Diskontierung von Solawechseln deutscher Exporteure durch die AKA aus sog. Kreditplafonds, spezifischen Kreditlinien, die mit unterschiedlichen Modalitäten ausgestattet sind. Plafond A ist eine Kreditlinie der AKA bei ihren Konsortialbanken, die diese nach einem bestimmten Schlüssel aufteilen. Die Plafond-A-Mittel dienen zur Refinanzierung der Exportaufwendungen während der Produktionszeit und/oder der Liefe- rantenkreditgewährung. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate; sie darf die durch die Kreditversicherung durch Hermes-Bundesbürgschaft bzw. -garantie gezogene zeitliche Grenze nicht überschreiten. Plafond C ist eine aus den Mitteln des Plafonds A abgeleitete Kreditlinie. Die verfügbaren Gelder dienen vor allem der Finanzierung von liefergebundenen Finanzkrediten, die in Euro an ausländische Importeure - Bestellerkredite - zur Bezahlung der Ausfuhrforderungen deutscher Exporteure vergeben werden. Der Höchstbetrag der Kredite ist gleich der betr. Exportforderung. Die Laufzeit geht nicht über den Zeitrahmen der Bundesdeckung hinaus. Die Auszahlung erfolgt i. d. R. prorata Lieferung bzw. Leistung, und zwar direkt an den deutschen Exporteur. Zudem dient Plafond C der Forfaitietung langfristiger deutscher Exportforderungen. Ferner gewährt die AKA Globalkredite. Dabei handelt es sich um eine im Rahmen des Plafonds A abgewickelte Finanzierungslinie für kleinere kurz- und mittelfristige Exportgeschäfte. Die Kreditlaufzeit beträgt bis 24 Monate. Die mit den zu finanzierenden Geschäften verbundenen, im Ausland resultierenden politischen und wirtschaftlichen Risiken, ggf. auch das Fabrikationsrisiko, müssen bei Plafond-A-Finanzierungen mit Laufzeiten von mehr als 24 Monaten grunds. per Ausfuhrgarantie bzw. -bürgschaft des Bundes über abgesichert werden. Auch bei Plafond-C-Finanzierungen ist grunds. eine Bundesdeckung erforderlich. In den Fällen der Finanzierung über Plafond A muss der Exporteur als Kreditnehmer eine Selbstfinanzierungsquote als %-Satz des Finanzierungsbedarfs aus eigenen Mitteln aufbringen. Bei Plafond C kann zwischen einer auf den Exporteur abwälzbaren Selbstbeteiligung oder einer niedrigeren nicht abwälzbaren gewählt werden. Der Exporteur muss alle nicht durch Bundesdeckung abgedeckten Risiken - evtl. ohne die nicht abwälzbare Selbstbeteiligung von 5 % - in eigene Haftung nehmen. Finanzierungsinstrument sind vom Exporteur auszustellende Solawechsel. Diese haben Laufzeiten von jeweils 3 Monaten und sind dann zu prolongieren. Die AKA gibt auch Finanzierungszusagen: Wenn ein Liefervertrag mit einem ausländischen Importeur noch nicht fest abgeschlossen ist, kann eine AKA-Finanzierungszu-sage für das Projekt verbindlich bei Reservierung des entspr. Kreditbetrags - unter gewissen Vorbehalten - gegeben werden. Daneben werden aus Kombinationen von Kreditplafondmitteln Parallelkredite vergeben.

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