(Qualitätsmanagement). Bedeutet allgemein die formelle Anerkennung der Kompetenz einer Institution, bestimmte Prüfungen oder Prüfungsarten auszuführen, hier konkret von Prüflaboratorien, die Produkt-/Musterprüfungen durchführen (staatlich geregelter Bereich, führt zu Konformitätserklärung oder Zertifikat), sowie Zertifizierungsstellen für Produkte, Qualitätsmanagementsysteme und Personen (führt nur zum Zertifikat). Der Nachweis der Eignung muss gegenüber der nationalen Akkreditierungsstelle nach festgelegten und überwachten Kriterien geführt werden. Der deutsche Akkreditierungsrat (DAR) unterhält Akkreditierungsstellen im gesetzlich geregelten Bereich der Bundesländer und die Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) im ungeregelten Bereich. Die Akkreditierungsstelle wendet ein Akkreditierungssystem an und verwaltet bzw. gewährt Akkreditierungen, beruhend auf einer (europaweit gültigen) Kompetenzprüfung. Ziel ist es, dass die von diesen Institutionen ausgestellten Zertifikate vergleichbar, neutral und allgemein anerkannt sind.
Vorhergehender Fachbegriff: Akkreditierter | Nächster Fachbegriff: Akkreditiv
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|