Eine Alltagstheorie ist eine Aussage, die als erfahrungswissenschaftlich überprüfbare Verknüpfung von Fakten verstanden werden soll, aber nicht durch wissenschaftliche Verfahren abgeleitet und/ oder überprüft worden ist; es ist also eine "Praktikerlehre", die wegen des Fehlens wissenschaftlicher Theorien teils unumgänglich ist, teilweise aber unabhängig davon vertreten wird.
In der Wirtschaftssoziologie: Laientheorie, pragmatische Theorie, Bezeichnung für ein Wissen, das handlungsleitend ist, indessen nicht nach wissenschaftlichen Kriterien überprüft ist. Analysen des strafrichterlichen Verhaltens haben beispielsweise gezeigt, dass neben den empirisch belegbaren Fakten und den strafrechtlichen Normen auch A.n die Urteile stark beeinflussen, z.B. bei der Diskriminierung bestimmter Unterschichtangehöriger.
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