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Amortisationshypothek

Hypothek

Auch: Tilgungs-, Annuitätenhypothek. Hypothek, die nach einem festgelegten Tilgungsplan in gleichen Raten oder gleichen Annuitäten zu tilgen ist. Bei Amortisationshypotheken darf zu Gunsten der Pfandbriefbank ein Kündigungsrecht nicht ausbedungen werden. Eine Vereinbarung, die der Bank das Recht einräumt, aus besonderen, in dem Verhalten des Schuldners liegenden Gründen die Rückzahlung der Hypothek vor der bestimmten Zeit zu verlangen, wird durch das Verbot nicht berührt. Der Beginn der Amortisation darf für einen 10 Jahre nicht übersteigenden Zeitraum hinaus- geschoben werden. Ist in einem solchen Fall infolge Hinausschiebung der Amortisation ausser den vereinbarten Zinsen ein Betrag an die Bank zu entrichten, muss dieser in der Darlehensurkunde ersichtlich werden. Das Gleiche gilt für Beträge, die der Schuldner zur Erstattung von Geldbeschaffungskosten an die Bank zu entrichten hat. Die BaFin kann in bestimmten Fällen zulassen, dass der Beginn der Amortisation für einen grösseren Zeitraum hinausgeschoben wird, wenn dies wg. sonstiger, mit der Darlehensgewährung in Zusammenhang stehender Verbindlichkeiten des Schuldners unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des beliehenen Grundstücks gerechtfertigt erscheint. Vom Beginn der Amortisation an dürfen die Jahreszinsen von keinem höheren Betrag als von dem für den Schluss des Vorjahres sich ergebenden Restkapital berechnet werden; der Mehrbetrag der Jahresleistung ist zur Tilgung zu verwenden. Das Recht des Schuldners zur teilw. Rückzahlung der Hypothek kann bei Amortisationshypotheken i.Amortisationshypothek in der Weise beschränkt werden, dass eine Zahlung von der Bank nur angenommen zu werden braucht, wenn sie dazu bestimmt und geeignet ist, die Tilgungszeit unter Beibehaltung der bisherigen Höhe der Jahresleistungen um ein oder mehrere Jahre zu verkürzen. Die Bank muss nach der Veröffentlichung der Jahresbilanz jedem Schuldner auf Verlangen mitteilen, welcher Betrag der Hypothek am Schluss des Vorjahres amortisiert war.

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