Unter Amtsblätter i. w. S. versteht man alle Publikationsorgane, in denen amtliche Verlautbarungen erfolgen, wie das Bundesgesetzblatt, die Gesetz und Verordnungsblätter der Länder oder Ministerialblätter. Für den Handelsverkehr von besonderer Bedeutung ist die Bekanntmachung der Eintragungen im Handelsregister, Bundesanzeiger und in mindestenseinem weiteren Blatt, das das Amtsgericht als Registergericht jährlich imDezember für das folgende Jahr bezeichnet (SS 10, 11 HGB). Die Gegenstände der Veröffentlichung imBundesanzeiger sind im Bundesgesetz über Bekanntmachungen vom17. 5. 1950 geregelt.
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