als landwirtschaftliches Sonderrecht (Höfeordnung) die geschlossene Vererbung eines Besitzes an eine einzelne Person, den Anerben. Dagegen wird im Realteilungsrecht der Besitz auf alle Erben verteilt. Das Anerbenrecht hat den Vorteil, dass ein Hof im Erbgang nicht zerstückelt wird. Infolgedessen ist die Agrarstruktur in Gebieten mit Anerbenrecht von grösseren, leistungsfähigeren Produktionseinheiten gekennzeichnet. Die Abfindung der weichenden Erben ist gegenüber früher verbessert, so dass die im Realteilungsrecht betonte Gleichheitsidee heute auch im Anerbenrecht zur Geltung kommt. Anerbenrecht herrscht seit jeher in Norddeutschland sowie im Schwarzwald, Odenwald und Spessart vor, während West- und Südwestdeutschland Gebiete mit Realteilung sind.
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