Anlagenwagnis ist das aus der Nutzung von Anlagegütern resultierende Wagnis aus Ausfällen, Wertminderungen, vorzeitigem Nutzungsende.
Es gehört zu den Einzelwagnissen (kalkulatorische Wagnisse).
Problem:
Das Anlagenwagnis ist so zu kalkulieren, daß es sich langfristig mit den tatsächlichen Anlageverlusten ausgleicht.
Ein kalkulatorisches Einzelwagnis, das für den Betrieb dadurch entsteht, daß Anlagegüter aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen vorzeitig aus dem Produktionsprozeß ausscheiden. Zur Verrechnung des Anlagenwagnisses vgl. Einzelwagnis.
Vorhergehender Fachbegriff: Anlagenverzeichnis | Nächster Fachbegriff: Anlagenwirtschaft
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|