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Anmeldepflichtige Kartelle

Das GWB verbietet grundsätzlich die Bildung von Kartellen. Ausnahmen bilden anmeldepflichtige Kartelle und genehmigungspflichtige Kartelle. Anmeldepflichtige Kartelle sind grundsätzlich erlaubt und werden lediglich vom Bundeskartellamt überwacht, um Mißbrauch einer Marktstellung zu verhindern. Es zählen hierzu Konditionenkartell, Rabattkartell, Typenkartell, Spezialisierungskartell und Exportkartelle (sofern die Absprachen auf Auslandsmärkte beschränkt sind).

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