Wenn ein Darlehensnehmer die Tilgung beispielsweise zu Beginn der Darlehensaufnahme nicht vertragsgemäß leisten kann, kann die Annuität verringert werden, indem ein Teil der monatlichen Rate als Zuschuss gegeben wird. Dieser Zuschuss wird als neues Darlehen gebucht und verzinst. Dieses während der Zuschusszeit aufgelaufene Darlehen ist nach Rückzahlung des bezuschussten Darlehens zu tilgen. Diese Form der Stundung ist beispielsweise sinnvoll, wenn im Rahmen einer Baufinanzierung ein Darlehen aus einem Bausparvertrag beansprucht werden kann, dessen hoher Tilgungsanteil nicht in die Belastungsrechnung passt, dessen günstige Zinsen aber ausgenutzt werden soll.
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