wird nicht unter dem Namen des Kontoinhabers, sondern unter einer besonderen Bezeichnung (Code-Wort) geführt. Bei der Kontoeröffnung wird keine Identitätsprüfung durchgeführt. Die Verfügung erfolgt über ein Kennwort.
Art des Nummernkontos. Bankkonten, die nicht unter dem Namen des Kontoinhabers, sondern unter einer nur ihm (und in der Bank nur sehr wenigen Personen) bekannten Bez. geführt werden. Aus steuerlichen Gründen u.a. in Deutschland untersagt. im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäsche bestehen Bestrebungen, die anonymen Konten EU-weit abzuschaffen.
Ein anonymes Konto — oder auch Nummernkonto genannt — kann bei deutschen Banken aufgrund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen der Abgabenordnung nicht eingerichtet werden. Bevorzugtes Land für sog. Nummernkonten war die Schweiz. Dort besteht jedoch für derartige Konten inzwischen eine Legitimationspflicht. Anonyme Konten sind noch bei österreichischen Banken möglich. Diese können unter einer Phantasiebezeichnung von Ausländern eingerichtet werden. Zur Feststellung der Staatsangehörigkeit wird jedoch in der Regel eine Legitimationsprüfung des Kontoeinrichtenden vorgenommen.
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