Die Anschaffungskosten umfassen alle tatsächlich angefallenen Ausgaben, die zu leisten sind, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Es gilt:
Anschaffungspreis
- Rabatte und Skonti
+ Anschaffungsnebenkosten
= Anschaffungskosten
Anschaffungsnebenkosten können sein: - Transportkosten
- Provisionen
- Aufstellungskosten
Hinweis:
Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfordert eine Bewertung, die sich bei externer Rechnungslegung nach § 255 HGB richtet; ähnlich verhält es sich bei der Ermittlung der Herstellungskosten.
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