regionalpolitisches Instrument zur Kontrolle der Bodennutzung bzw. zur Begrenzung eines Agglomerationsprozesses. Das Ansiedlungsverbot ist eine Form der Investitionskontrolle und wird z.T. als Genehmigungspflicht für Erweiterungs- bzw. Neubauten, insb. gewerblicher Gebäude, gehandhabt. Das Ansiedlungsverbot wird vor allem in Frankreich und in Grossbritannien angewandt. In der Bundesrepublik kann ein "Ansiedlungsverbot" indirekt, über den Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan ausgesprochen werden, ggf. auch aus Gründen der Umweltvorsorge oder des Umweltschutzes (z.B. in Landschaftsschutzgebieten) .
Vorhergehender Fachbegriff: Ansichtsbestellung | Nächster Fachbegriff: Ansoff-Matrix
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|