Wesentlicher Regelungsgegenstand ist zum einen die Einführung einer berufsstandsunabhängigen Aufsicht nach dem Vorbild des amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB).
Die so genannte Abschlussprüferaufsichtskommission wird künftig über die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) die öffentliche Fachaufsicht in zentralen Aufgabenbereichen (Prüfung, Eignungsprüfung, Bestellung, Anerkennung, Widerruf, Registrierung, Berufsaufsicht, Qualitätskontrolle, Annahme von Berufsgrundsätzen) wahrnehmen. Sie ist keine staatliche Behörde, sondern fügt sich in das Selbstverwaltungssystem der Wirtschaftsprüfer ein.
Zum anderen verschärft das APAG die Regelung zur obligatorischen externen Qualitätskontrolle des Berufsstandes, dem so genannten Peer Review.
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