Dem Schutz der Arbeitnehmer in den Arbeitsstätten dienen vielfältige gesetzliche Regelungen über Errichtung, Einrichtung und Unterhaltung von Arbeitsstätten. Um der Rechtszersplitterung Einhalt zu gebieten, wurde mit der Arbeitsstättenverordnung vom 20.3. 1975 versucht, eine einheitliche Regelung zu treffen. Die Arbeitsstättenverordnung legt allgemeine Anforderungen an Betriebsräume und Arbeitsräume fest (Lüftung, Raumtemperatur, Beleuchtung, Türen und Tore, Schutz gegen Gase, Dämpfe, Nebel, Staub, Lärm, Anforderungen an Verkehrswege usw.) und schreibt darüber hinaus die Einrichtung besonderer Pausen- und Bereitschaftsliegeräume für körperliche Ausgleichsübungen, Sanitärräume usw. vor.
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