Personalbeschaffung
schriftliche Erklärung des Arbeitgebers über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es wird (Ausnahme: Zwischenzeugnis) bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verfasst und bedarf der Schriftform. Auf Verlangen besteht für den Arbeitgeber Zeugnispflicht. Im einfachen Zeugnis sind mindestens Angaben zur Person, zur Dauer und zur Art der Beschäftigung enthalten. Das qualifizierte Zeugnis umfasst auch eine Bewertung der Leistung. Das Arbeitszeugnis dient Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Ausweis der geleisteten Tätigkeit. Für spätere Arbeitgeber stellt es eine Basisinformation im Rahmen der Personalauswahl dar.
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