bezeichnet ein Schiedsgericht oder ein Schiedsgerichtsverfahren. Zu den Schiedsgerichten bzw. den Editoren von Schiedsgerichtsordnungen zählen die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris, die Zürcher Handelskammer, der London Court of Arbitration, die American Arbitration Association (AAA) in New York sowie die Internationalen Handelskammern in Stockholm und Hamburg. Seit 1976 existiert zudem eine Schiedsordnung der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL). Darüber hinaus gibt es zahlreiche multilaterale und bilaterale Abkommen zwischen Nationen, die das Schiedswesen im Handel regeln. Hierzu zählen insbesondere das Genfer Protokoll über Schiedsklauseln von 1924, das Genfer Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1927, das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 sowie das Europäische Übereinkommen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit von 1961.
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