sieht im Staat eine Art Versicherung (Assekuranz) gegen Risiken, die aus Störungen der inneren und äusseren Sicherheit resultieren. Damit wird - vergleichbar dem Äquivalenzprinzip - eine Begründung für die Besteuerung abgeleitet, die sich an den entsprechenden Leistungen des Staates für den einzelnen orientiert. Soweit die staatlichen Dienste in Relation zum Einkommen bzw. Vermögen stehen, postuliert die Assekuranztheorie einen proportionalen Steuertarif. Der Schutz des Lebens ist für alle gleich wichtig und verlangt daher eine Kopfsteuer.
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