Unter Auftrag versteht man die Veranlassung einer Kostenstelle zur Erbringung einer bestimmten Leistung. Für die Kostenrechnung ist es bedeutungsvoll, wie ein Auftrag zusammengesetzt ist. Dazu unterscheidet man zwei Arten der Auftragszusammensetzung: 1. die qualitative Auftragszusammensetzung (Anzahl und Beschaffenheit der zu erstellenden Erzeugnisarten) und 2. die quantitative Auftragszusammensetzung oder Losgröße (Menge der zu erstellenden Erzeugnisse der jeweiligen Erzeugnisarten). In der doppelt flexiblen Plankostenrechnung werden die Schwankungen der Auftragszusammensetzung neben den Beschäftigungsschwankungen als wesentlicher -a Kostenbestimmungsfaktor berücksichtigt. Schwanken bei gegebener, effektiver Ausbringung die Losgrößen, so schwankt auch die erforderliche Anzahl an Rüstzeiten. Bei der Kostenkontrolle versucht man, die störenden Einflüsse schwankender Auftragszusammensetzungen auszuschalten, indem die Kostenstellen sehr weitgehend differenziert werden (vgl. Kostenplatzrechnung).
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