8963 wird in den anerkannten Ausbildungsberufen gemäss Berufsbildungsgesetz durch die Abschlussprüfung ermittelt. Ziel der Abschlussprüfung, die von Prüfungsausschüssen der zuständigen Stelle abgenommen wird, ist es, festzustellen, ob der Auszubildende die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff vertraut ist. Dabei ist die jeweils geltende Ausbildungsordnung zugrunde zu legen. Durch Bestehen der Abschlussprüfung weist der Auszubildende nach, dass er das Ausbil- uuiigb/,ici criciuu nai unu uci ZjWcik uci rvUmbildung erfüllt ist. Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, ist der Ausbildende verpflichtet, auf Wunsch des Auszubildenden die Ausbildung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung fortzusetzen. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden.
Vorhergehender Fachbegriff: Ausbildungsdauer | Nächster Fachbegriff: Ausbildungsförderung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|