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Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG)

Eine verwaltungsmäßig vereinfachte und kostengünstige Form von Ausfuhrgewährleistungen des Bundes. APGs sind Ausfuhrdeckungen, die an deutsche Ausführer gewährt werden, die fortlaufend eine Großzahl von ausländischen Kunden in verschiedenen Ländern zu kurzfristigen Zahlungszielen bis zu 24 Monaten beliefern.

(APG). Eine Form der Bundesdeckungen im Außenhandel. S. a. Ausfuhrgewährleistungen des Bundes.

(Deutschland), Form der sog. Hermes-Deckungen zur Sicherung deutscher Exportgeschäfte; siehe auch   Exportkreditgarantien des Bundes. Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen des Bundes (Hermes-APG) decken für deutsche Exporteure bestimmte Risiken von kurzfristigen Exportforderungen aus Ausfuhrverträgen mit mehreren ausländischen Bestellern in unterschiedlichen Ländem. Siehe auch   Einzeldeckung des Bundes,   Revolvierende Einzeldeckung des Bundes sowie   AusfuhrPauschal-Gewährleistunglight (APG-light) des Bundes.

(Deutschland), Form der sog. Hermes-Deckungen zur Sicherung deutscher Exportgeschäfte; siehe auch   Exportkreditgarantien des Bundes. Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen light des Bundes (Hermes-APG-light) decken für kleinere deutsche Exporteure bestinunte Risiken von kurzfristigen Exportforderungen aus Ausfuhrverträgen mit mehreren ausländischen Bestellern in unterschiedlichen Ländern auf kostengünstige und verfahrensmässig einfache Weise. Siehe auch  Einzeldeckung des Bundes,   Revolvierende Einzeldeckung des Bundes sowie  Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) des Bundes.

Vorhergehender Fachbegriff: Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light) des Bundes | Nächster Fachbegriff: Ausfuhrabfertigung



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