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Ausgabenwirksame Kosten

auch ersatzbedürftige Kosten, sind bewerteter Verzehr von Gütern und Leistungen, der innerhalb der anstehenden Periode zu Ausgaben (z.B. Löhne und Gehälter) führt. Die Kostenarten können danach eingeteilt werden, ob sie sofort zu Ausgaben werden, ob die Ausgaben aufschiebbar sind, bereits Ausgaben waren (z.B. Abschreibungen) oder nie zu Ausgaben führen (Zusatzkosten). In Zeiten der Unterbeschäftigung müssen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit die Teilkosten, auf deren Deckung nicht verzichtet werden kann, außer den variablen Kosten auch denjenigen Teil der fixen Kosten umfassen, der innerhalb der Periode zu Ausgaben führt (liquiditätswirksame Preisuntergrenze).

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