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Ausgleichsfunktion des Preises

Die Ausgleichsfunktion des Preises besteht darin, die Wirtschaftspläne der Anbieter und Nachfrager, die am Beginn einer Wirtschaftsperiode ohne gegenseitige Abstimmung aufgestellt werden, durch Preisänderungen, die wiederum Änderungen der Nachfrage und des Angebots bewirken, aufeinander abzustimmen.

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