Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Ausgleichskonzepte

Ansätze zur Erklärung von Entwicklungsunterschieden zwischen Regionen im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategien. Nach neoklassischer Auffassung führt die Produktionsfaktorwanderung in Richtung auf jene Region, in der der betreffende Produktionsfaktor die höchste Grenzproduktivität aufweist, zu einem Abbau des die Wanderung auslösenden Grenzproduktivitätsgefälles. Zu diesem Ausgleich regionaler Entwicklungsdifferenzen kommt es aufgrund der Wirkungsweise des Marktmechanismus. Allerdings ist hierzu kritisch anzumerken, dass die Ausgleichskonzepte letztlich identische Produktionsfunktionen in den betrachteten Regionen voraussetzen. Diese Prämisse ist in der Realität jedoch selten erfüllt.

Vorhergehender Fachbegriff: Ausgleichskalkulation | Nächster Fachbegriff: Ausgleichslager



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Gesamtnachfrage | Festzins | Beschaffungsvereinigung

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon