Ausschluss L In Versicherungsverträgen: Ein bestimmtes Risiko fällt nicht unter die Deckung (z. 13. haftet die Auto-Haftpll icht-Versicherung nicht für Schäden. Die bei organisierten Wettrennen passieren. In die Bedingungen wird ein entsprechender Ausschluss aufgenommen). In sonstigen Verträgen im Sinne eines Haftungsausschlusses: Zwischen zwei Vertragspartnern wird vereinbart, dass – obwohl gesetzlich vorgesehen – eine Haftung speziell in diesem Vertrag abbedungen, d. h. ausgeschlossen wird. Ausschluss eines Gesellschafters, Genossen oder eines anderen an einer Gesellschaft Beteiligten: Liegen bestimmte Gründe vor, dann kann eine Person vom weiteren Mitwirken an einer Gesellschaft ausgeschlossen werden.
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