Es werden im wesentlichen drei Verfahren zur Weiterverrechnung von Ausschußkosten unterschieden. Als Anwendungskriterium dient die Seriengröße (Losgröße).
1. Bei Einzel- oder Kleinserienfertigung werden die Ausschußkosten auftragsweise erfaßt und als Sondereinzelkosten der Fertigung verrechnet.
2. Bei der Fertigung mittlerer Serien erfolgt ebenfalls eine auftragsweise Erfassung, aber eine Verrechnung als Fertigungsgemeinkosten. Die IstAusschußkosten werden beim zweiten Verfahren den verursachenden -4 Kostenstellen zugerechnet.
3. Beim dritten Verfahren, das bei Großserien- oder Massenfertigung angewandt wird, werden die Ausschuß-kosten kostenträgergruppenweise mit Hilfe von Einsatzfaktoren erfaßt und verrechnet.
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