Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Aussenbeitrag

Differenz zwischen dem Wert der ein- und ausgeführten Waren und -. Dienstleistungen (einschließlich Erwerbs- und Vermögenseinkommen) innerhalb einer (Einjahres-)Periode. Bei einem Ausfuhrüberschuss spricht man von einem positiven, bei einem Einfuhrüberschuss von einem negativen Außenbeitrag. Zahlungsbilanz

Der Außenbeitrag ist der Saldo aus Exporten und Importen eines Staates, er wird häufig in Relation zum Bruttoinlandsprodukt gestellt. Er ist ein wichtiger Indikator für das außenwirtschaftliche Gleichgewicht. Ein positiver bzw. negativer Außenbeitrag bedeutet, dass die Erlöse aus der Ausfuhr die Ausgaben für die Einfuhr im Betrachtungszeitraum übertrafen bzw. unterschritten. Am hohen positiven bzw. negativen Außenbeitrag werden häufig Erfolg bzw. Misserfolg der ökonomischen Aktivitäten eines Landes mit dem Ausland gemessen.

Begriff der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung bzw. der Zahlungsbilanz. Der Aussenbeitrag ergibt sich als Differenz der Ausfuhr und Einfuhr von Waren und Dienstleistungen (einschl. der Erwerbs- und Vermögenseinkommen von bzw. der übrigen an die übrige Welt). Im Prinzip deckt er sich weitgehend mit dem Saldo der Leistungsbilanz i.e.S. (also ohne den Saldo der Übertragungsbilanz).  


1. als Komponente des Inlandsprodukts (IP): Saldo der Ausfuhr (EX) und Einfuhr (IM) von Waren und Dienstleistungen (ohne Faktorleistungen) zwischen Inländern und der übrigen Welt; er ergibt sich in der - Zahlungsbilanz als Saldo der zusammengefaßten Handels- und Dienstleistungsbilanz. IP = C+I+AB
(1); AB
(1) = EX-IM.
2. als Komponente des Inländerprodukts (Nationaleinkommen bzw. Sozialprodukt, SP): Saldo der Aus- und Einfuhr von Waren und Dienstleistungen, ergänzt um den Saldo der Erwerbs- und Vermögenseinkommen zwischen Inländern und der übrigen Welt (YIA). Die grenzüberschreitenden Einkommensströme werden in der Zahlungsbilanz in einer eigenen Teilbilanz aufgeführt. SP = C+I+AB
(2); AB
(2) = AB
(1)+YIA. Der Außenbeitrag spielt in der makroökonomischen ex ante-Analyse und v.a. bei den auf Stromgleichgewichte ausgelegten Modellen (-\' MUNDELL-FLEMINGModell) eine maßgebliche Rolle. F.G.

Saldo zwischen Export und Import von Waren und Dienstleistungen. Der kann positiv sein (Ausfuhrüberschuss) oder negativ (Importüberschuss).

Vorhergehender Fachbegriff: Aussen-GbR | Nächster Fachbegriff: Aussendienst



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Lieferzeit | Zwischenziele | Marktperiode

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon