Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Außengesellschaft

(engl. disclosed partnership oder auch external company) Die Außengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die im Gegensatz zur Innengesellschaft selbst am Rechtsverkehr teilnimmt. Bei Kapitalgesellschaften gibt es diese Unterscheidung nicht, denn diese definieren sich durch ihr Gesellschaftsvermögen und treten durch ihre Organe im Rechtsverkehr auf.

Siehe Gesellschaft bürgerlichen Rechts (deutsches Recht).

Vorhergehender Fachbegriff: außengeleitetes Verhalten | Nächster Fachbegriff: Außengroßhandel



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Sollwert | Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verschmelzung | Bürgschaftsgemeinschaft

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon