(engl. disclosed partnership oder auch external company) Die Außengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die im Gegensatz zur Innengesellschaft selbst am Rechtsverkehr teilnimmt. Bei Kapitalgesellschaften gibt es diese Unterscheidung nicht, denn diese definieren sich durch ihr Gesellschaftsvermögen und treten durch ihre Organe im Rechtsverkehr auf.
Siehe Gesellschaft bürgerlichen Rechts (deutsches Recht).
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