Akkreditierte Außenhandelsbanken
In Deutschland Bezeichnung für Banken, die in der ersten Nachkriegszeit durch eine Lizenz der Militärregierung zur Abwicklung von Auslandsgeschäften autorisiert wurden. Später ging diese Funktion auf die Bank deutscher Länder (BdL) (Deutsche Bundesbank) über. In der Regel waren es Banken mit besonderen Erfahrungen im Auslandsgeschäft, die ermächtigt wurden, in einem mit der BdL vereinbarten Rahmen als deren Agenten über BdL-Konten im Ausland zu verfügen. Im Laufe der Jahre erhielten sie jedoch das Recht, eigene Auslandskonten zu unterhalten. Seit 1956 ist die Ausübung bankgeschäftlicher Aktivitäten im Auslandsverkehr allen inländischen Banken gestattet.
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