sind Abschreibungen, die nicht aufgrund der gewöhnlichen Wertminderung eines Gutes verrechnet werden, sondern wegen außerordentlicher Einflüsse wie unvorhergesehene technische Entwicklung (Veralterung), Wasserschaden, Katastrophenschaden, Preisverfall (bei Fertigprodukten) usw. Sie sind neutraler Aufwand und gehen nicht in die Kalkulation ein.
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