Wird ein angespartes Kapital (z. B. ein Altersvorsorge-Sondervermögen) nicht auf einmal, sondern in regelmäßigen Teilsummen ausgezahlt, handelt es sich um eine Auszahlung nach Auszahl- oder Entnahmeplan. Bei der Kapital-entnahme kann, je nach Höhe der Auszahlung, das angesparte Kapital entweder unangetastet bleiben, indem man nur die Erträge verzehrt, oder aber das Kapital wird allmählich aufgebraucht. Dann handelt es sich um einen Auszahlplan mit Kapitalverzehr.
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