Auszubildender heißt heutzutage, wer früher Lehrling genannt wurde. Der Azubi. so lautet das Kurzwort, wird für einen Beruf im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses ausgebildet. Ein schriftlicher Ausbildungsvertrag ist vor Beginn des Arbeitsverhältnisses abzuschließen.
(AZUBI, früher Lehrling) ist eine Person, die sich in Berufsausbildung oder sonstiger Fortbildung oder Umschulung nach BBiG befindet. Jugendliche Auszubildende sind durch JArbSchG besonders geschützt. Der Auszubildende ist zum Besuch der Berufsschule und zum Führen eines Berichtsheftes anzuhalten. Vor Beginn der Ausbildung muß dem Auszubildenden und dessen gesetzlichem Vertreter ein Vertrag ausgehändigt werden. Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit, die mindestens einen Monat betragen muß und höchstens drei Monate betragen darf. Nach Abschluß des Ausbildungsverhältnisses ist dem AZUBI ein Zeugnis auszuhändigen, in dem Ziel, Dauer und Art der Ausbildung sowie weitere Angaben enthalten sein müssen. Einzelheiten regelt das BBiG.
Vorhergehender Fachbegriff: Auszählung | Nächster Fachbegriff: Autark
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|