Das Autonomieprinzip ist nach Erich Gutenberg eines der drei systemdifferenten oder systembezogenen Tatbestände, die aus einem Betrieb eine Unternehmung machen. Das Autonomieprinzip, auch Selbsbestimmungsprinzip oder Prinzip der äußeren Autonomie genannt, besagt, daß die Unternehmung bei der Aufstellung ihres Wirtschaftsplanes autonom ist. Sie kann selbst ohne staatliche Eingriffe bestimmen, welche Leistungen sie produzieren und absetzen will.
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