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Bank deutscher Länder

Deutsche Bundesbank

hieß die nach Militärrats-Gesetz am 1.3.1948 errichtete neue deutsche Zentralbank. Sie und die Landeszentralbanken (LZB) bildeten das Zentralbanksystem der Bundesrepublik. Am 1.8.1957 wurde sie zusammen mit der Berliner Zentralbank und den übrigen LZB zur Deutschen Bundesbank zusammengeschlossen. Grundlage ist das Bundesbankgesetz.

Abk.: BdL. Erste Zentralbank der BR Deutschland nach dem 2. Weltkrieg und (Rechts-) Vorläuferinstitut der Deutschen Bundesbank.

Abk.: BdL; war bis zum 31. 7. 1957 die Notenbank der Bundesrepublik Deutschland. Wurde am 1. 8. 1957 unter Einbeziehung der Landeszentralbanken sowie der Berliner Zentralbank zur Deutschen Bundesbank umgebildet.

„Nahm seit dem 1. März 1948 als Körperschaft öffentlichen Rechts gemeinsam mit den Landeszentralbanken (zweistufiges System) nach dem Vorbild des Federal Reserve Board (USA) für das Wirtschaftsgebiet der britisch-amerikanischen Besatzungszone (Bi-Zone) und seit 1. November 1948 auch für die französische Zone (jedoch ohne Berlin) währungspolitische Befugnisse mit Notenprivileg wahr. Neben ihr existierte in der Bundesrepublik noch bis 1957 die von ihr unabhängige Berliner Zentralbank. Die Deutsche Bundesbank ist 1957 aus einer Verschmelzung der Landeszentralbanken und der Berliner Zentralbank mit der Bank deutscher Länder hervorgegangen und stellt nun mit den Landeszentralbanken als regionale Filialen ein einstufiges Zentralbankensystem dar.

Die Bank deutscher Länder (BdL) wurde als Notenbank der Bundesrepublik Deutschland 1948 gegründet und ging zusammen mit den Landeszentralbanken und der Berliner Zentralbank in der Deutschen Bundesbank auf.
Siehe auch: Bundesbank

(BdL). Öffentlich rechtliche Bank, deren Aufgabe in der Koordinierung der Zentralbankpolitik bestand. Gegr. 1948. Sitz: Frankfurt am Main. Die BdL war ein Tochterinstitut der damals selbstständigen (westdeutschen) Landeszentralbanken. Sie hatte das alleinige Recht, Banknoten auszugeben (Zentralnotenbank); bis 1950 auch das alleinige Emissionsrecht für Münzen. Ihr oberstes Organ war der Zentralbankrat. Das damals zweistufige Zentralbanksystem trug seit der Einführung der Deutschen Mark (DM) am 20. Juni 1948 die Verantwortung für die deutsche Währung. 1957 ging aus der Verschmelzung der BdL mit den Landeszentralbanken und der Zentralbank von Berlin die Deutsche Bundesbank hervor.

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