(1) i. w. S. langfristiger Hypothekarkredit, der von einem Kreditinstitut (im Gegensatz zur Versicherungs- oder Bausparkassenhypothek) eingeräumt wird.
(2) i. e. S. erststellige Hypothekarkredite der Hypothekenbanken, die aufgrund der spezifischen Refinanzierungstechnik ( Pfandbriefe) in Abhängigkeit der Kapitalmarktsituation mit langfristiger Zinsfestschreibung gegeben werden.
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