Über die Eröffnung eines Kontos abgeschlossener Rahmenvertrag, innerhalb dessen sich eine Bank verpflichtet, Aufträge des Kunden, beispielsweise im Zahlungsverkehr, entgegenzunehmen und auszuführen. Bei der Abwicklung der Einzelaufträge werden jeweils gesonderte Verträge mit Antrag und Annahme als Willenserklärungen abgeschlossen. Banken müssen als Kaufleute ihre Kunden aber ausdrücklich darauf hinweisen, wenn sie einen Auftrag im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung nicht ausführen wollen.
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