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Bar-Akkreditiv

Clean Credit
Form eines Akkreditivs, das nicht an Dokumente (Dokumenten-Akkreditiv) geknüpft ist (auch glattes, offenes oder einfaches Akkreditiv). Es ermöglicht die Auszahlung eines im Akkreditiv vereinbarten Geldbetrages ohne besondere Gegenleistung des Begünstigten nach Vorlage des Ausweispapieres und Leistung der Unterschrift. Diese Form des Clean Credit ist im internationalen Geschäft eher selten und fand bis in jüngere Zeit vor allem in Form des Reisekreditbriefs (Reiseakkreditiv) Verwendung.

Siehe auch: Dokumentenakkreditive

Akkreditiv

Akkreditiv

Akkreditiv

Auch: einfaches, glattes Akkreditiv. Form des Akkreditivs in Gestalt der Verpflichtung einer Bank, einem genannten Begünstigten im eigenen Namen, jedoch für Rechnung eines Kunden einen bestimmten Geldbetrag auszuzahlen. Ähnl. dem Kreditbrief Verfügungsinstrument im Rahmen des bargeldlosen bzw. halbbaren Zahlungsverkehrs (rechtlich Anweisung i. S. v. § 783 BGB), bei dem die Auszahlung des vereinbarten Geldbetrags i. d. R. ohne besondere Gegenleistungen des Akkreditivbegünstigten (keine Vorlage von Dokumenten) erfolgt; geprüft werden nur Legitimation und Unterschrift. Die Möglichkeit, auch Teilabhebungen vorzunehmen, un- terscheidet das Barakkreditiv vom einfachen Zahlungsauftrag.

Siehe auch: Akkreditiv.

Siehe: Akkreditiv

Auch glattes, offenes oder einfaches Akkreditiv genannt. Dabei wird dem Akkreditivbegünstigten der Geldbetrag ohne bes. Gegenleistung ausgezahlt; dazu ist i. d. R. die Vorlage eines Ausweispapiers und die Leistung einer Unterschrift ausreichend. Das B. kann verwendet werden, um einem Geschäftspartner eine bestimmte Geldsumme zur Verfügung zu stellen; es kann auch auf den Akkreditivsteller selbst eröffnet werden.

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