Als Rechnungseinheit, in der der Wert größerer Münzen ausgedrückt wurde, kam der Batzen im 16. Jahrhundert auf. Ab etwa 1500 galt der Goldgulden 15 Batzen oder 60 Kreuzer, ein Batzen also vier Kreuzer.
Der Batzen setzte sich als Münze durch Gebrauch durch, bevor er dann in der Augsburger Reichsmünzordnung von 1551 erstmals auch juristisch anerkannt wurde. In dieser Münzordnung wurde die Hauptwährung Guldiner zu 72 Kreuzer oder 18 Batzen gerechnet, (Reichsmünzordnungen und Rappenmünzbund)
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