Gebiete, in denen Luftverunreinigungen auf- treten oder zu erwarten sind, die durch Häufigkeit und Dauer, durch hohe Konzentrationen oder die Gefahr von Kombinationswirkungen schädliche Umwelteinwirkungen in besonderem Masse hervorrufen können (insb., wenn die geltenden Immissionswerte der TA Luft überschritten werden). Ein Belastungsgebiet wird aufgrund des Bundes-Im- missionsschutzgesetzes durch Rechtsverordnung der zuständigen Landesregierung festgesetzt, die in diesen Gebieten eine besonders intensive Überwachung der Luftverunreinigungen durchführt. Für Belastungsgebiete werden Emissionskataster und Luftreinhalte- pläne aufgestellt.
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