1948 gegründete Wirtschaftsunion zwischen den sog. Benelux-Ländern Belgien, Niederlande und Luxemburg. Die wirtschaftliche Integration der Benelux-Staaten begann 1921 mit der durch den Vertrag vom 25.7. 1921 gegründeten Belgisch-Luxemburgischen Wirtschaftsunion (L\'Union économique Belgo-Luxembur- geoise, Abk. UEBL oder BLEU), die am 1.5. 1922 in Kraft trat. Das auf 50 Jahre geschlossene Abkommen, das 1972 und 1982 jeweils um 10 Jahre verlängert wurde, sieht u.a. eine Zollunion, freien Personen- und Kapitalverkehr, gemeinsame Verkehrsregelungen, eine von Belgien unter Konsultierung von Luxemburg geführte gemeinsame Aussenhandelspolitik sowie eine Währungsunion zwischen Belgien und Luxemburg vor. Am 21.10. 1943 schlossen die Londoner Exilregierungen der drei Benelux-Staaten ein Währungsabkommen und am 5. 9. 1944 ein Zollunionsabkommen, das am 1.1. 1948 in Kraft trat und die Benelux-Union begründete. Dieser Vertrag wurde zwischen 1948 und 1958 durch über 50 weitere Abkommen und Protokolle zwischen den drei Ländern ergänzt. Am 3.2. 1958 wurde die Gesamtheit der Wirtschaftsabkommen zwischen den Benelux-Staaten in einen neuen Vertrag über die Gründung einer Benelux-Wirtschaftsunion zusammengefasst. Dieser Vertrag, der am 1.1.1960 in Kraft trat, verpflichtet die Mitgliedsstaaten u.a. zur Herstellung des freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehrs innerhalb der Union, zur Koordinierung der nationalen Wirtschafts-, Finanz-, Sozial- und Währungspolitik, zu einem gemeinsamen Aussenzoll, zur Koordinierung des Aussenhandelsrechts und zu einer gemeinsamen Aussenwirtschaftspolitik. Die organisationsrechtliche Struktur der Institutionen der Union geht im Gegensatz zu den institutioneilen Regelungen im EWG-Vertrag (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), Europäische Gemeinschaft (EG), nicht über die traditionellen Formen zwischenstaatlicher Kooperation hinaus. Die Benelux-Union diente in den 50er Jahren als Vorbild für die Gründung der EWG. So ging nicht nur die Gründung der EWG auf eine Benelux-Initiative des belgischen Aussenministers Paul-Henri Spaak und des niederländischen Aussenministers J. W. Beyen zurück, sondern auch für ganze Teile des EWG- Vertrags selbst diente der Benelux-Vertrag als Modell. Obwohl die Aktivität der Benelux- Union nach Gründung der EWG stark nachliess, ist sie dennoch bis heute Vorreiter der wirtschaftlichen (nicht der institutioneilen) Integration in der EG geblieben und gilt seit längerem als Experimentierfeld für eine weitergehende Liberalisierung des Grenzverkehrs innerhalb der EG. Die bedeutendsten Integrationsergebnisse der Benelux-Union über den Integrationsstand in der EG hinaus sind die Abschaffung der Ausweiskontrollen an den Binnengrenzen und ihre Verlegung an die Aussengrenzen, die Liberalisierung des Binnengüterverkehrs sowie die Beschränkung der Grenzformalitäten auf ein Minimum durch Vereinfachung der Zollpapiere und Durchführung der Grenzkontrollen nur noch durch das Importland. Literatur: Bleckmann, A., Die Benelux-Wirtschafts- union, in: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Bd. 22 (1962), S.239ff., und Dokumente zur Benelux-Wirtschaftsunion, ebenda, S. 296 ff. Oberesch, D., Die wirtschaftliche Integration der Benelux-Staaten, Köln u.a. 1983.
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