Wegekosten, die durch die Inanspruchnahme von Verkehrswegen rein rechnerisch entstehen würden, wenn - von der Zielsetzung der Eigenwirtschaftlichkeit ausgehend - die Kapitalkosten neben den Betriebskosten durch die Wegebenutzungsentgelte abzudecken wären. Die Forderung, jeder Nutzer möge "seine" Kosten decken, soll zu mehr Chancengleichheit im Wettbewerb der verschiedenen Verkehrsträger beitragen. Sie ist in der Verkehrspolitik allerdings umstritten, u. a. wegen der Komplikationen bei der exakten Berechnung der Benutzerkosten für die langlebige Infrastruktur, der sonstigen (z. B. energiewirtschaftlichen) Nutzungsanteile dieser Anlagen und der willkürlichen Kostenzurechnung für die unterschiedlichen Benutzer.
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