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Bereitschaftskreditabkommen

(stand-by arrangements) Kreditzusagen des Internationalen Währungsfonds (IWF) an seine Mitglieder, um diesen in einem vereinfachten Verfahren einen Zugang zu Mitteln des IWF zu ermöglichen, die diese durch Ziehungen beim IWF aufnehmen wollen. Die Zusage der Bereitschaftskredite, die normalerweise auf ein bis drei Jahre befristet sind, erfolgt nach einem Prüfverfahren und i.d.R. nur gegen wirtschaftspolitische Auflagen, deren Einhaltung Voraussetzung für die spätere Inanspruchnahme ist (Konditionalität). Bei den Bereitschaftskrediten des IWF handelt es sich nicht um die Bereitstellung zusätzlicher Mittel über die Ziehungsrechte der IWF-Mit- glieder hinaus, sondern um eine Vorfinanzierung späterer Ziehungen, um das Ziehungsverfahren zu beschleunigen und den Ländern rechtzeitig Gewissheit über den Rückhalt beim IWF zu geben.          

(= stand-by arrangements) Kreditzusagen des Internationalen Währungsfonds, nach denen ein Mitgliedsland innerhalb eines festgelegten Zeitraumes (meist 1 bis 2 Jahre) bis zu einem vereinbarten Limit Ziehungen in Teilbeträgen vornehmen darf. Solche i.d.R. mit Währungsankäufen in den hohen Kredittranchen verbundenen Fazilitäten setzen ein Prüfverfahren voraus sowie die Verpflichtung des Mitglieds, bestimmte Erfüllungsvoraussetzugen einzuhalten. Diese betreffen vornehmlich makroökonomische Stabilisierungsmaßnahmen in den Bereichen Außenwirtschafts-, Wechselkurs-, Geld- und Budgetpolitik.

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